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Schule+Kultur – Ein Projekt der Stadt Karlsruhe

Kinder und Jugendliche gestalten ihre Welt herausragend – wenn wir sie lassen!

Kinder gestalten ihre Welt © Adobe Stock

Kulturelle Bildung stärkt Kinder und Jugendliche, fördert ihre Sinne, Kreativität und sozialen Fähigkeiten und verbessert spielerisch Flexibilität und Kommunikation. Sie bereitet sie darauf vor, die Kultur von morgen mitzugestalten. Schulen spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie allen Kindern – unabhängig von ihrer Herkunft – gleiche Chancen auf kulturelle Teilhabe bieten.

Das Projekt Schule+Kultur unterstützt Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden – für eine bessere Lebenswelt!

Ausschreibung Schule+Kultur beendet

Die Ausschreibung für Schule+Kultur endete am 31. März 2025. Vielen Dank für die zahlreichen Bewerbungen!

Ablauf der Ausschreibung Schule+Kultur

Januar 2024

Projektausschreibung

Februar 2025

Beratung durch das Kulturbüro

Februar 2025

Vorbereitung des Antrags

Kooperationspartner*in Schule/ Kultur finden

März 2025

Antragsphase

Mai 2025

Juryentscheidung

Juni 2025

Mitteilung der Juryergebnisse

Juli 2025

Kooperationsvereinbarung

Unterzeichnung

September 2025

Bewilligung und Auszahlung

1. Rate

September 2025

Beginn der Projektphasen

Februar 2026

Evtl. Auszahlung

2. Rate

Juli 2026

Abschluss

der Projekte und Verwendungsnachweis

Wichtige Informationen...

Schüler*innen aller Jahrgänge für kulturelle Aktivitäten und kreatives Schaffen zu begeistern, sind Ziele von Schule+Kultur. Die Stadt Karlsruhe möchte mit dem Programm Schule+Kultur ausdrücklich projektbezogene Beschäftigungsmöglichkeiten für die Künstler*innen schaffen.

Wer kann einen Antrag stellen?
Karlsruher Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen sowie Künstler*innen aus allen Bereichen der Kultur mit pädagogischer Erfahrung in Kooperationsgemeinschaft mit Karlsruher Schulen. Voraussetzung für die Teilnahme ist:

  • Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung/Qualifizierung und ein erweitertes Führungszeugnis
  • Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit der Schule
  • Arbeitsschwerpunkt in Karlsruhe 
  • Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen
  • Anerkennung der Schutzkonzepte der Schule

Projektdauer: Es können Kurz- und Halbjahresprojekte sowie Projekte für ein Schuljahr beantragt werden  (siehe Tabelle 59 KB (PDF)).
Wann: Die Projekte finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich statt. Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich.
Wo: Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt.
Weiteres: Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Die Umsetzung der Projekte gestalten die außerschulischen Kulturpartner*innen in Zusammenarbeit mit den Schulen individuell.

Das Projekt Schule+Kultur bietet die Chance, sich zu einer Schule mit kulturellem Profil zu entwickeln. Der Förderschwerpunkt liegt auf Projekten, die geeignet sind, kulturelle Impulse in die Schule zu tragen.

Wer kann sich bewerben?

Karlsruher Schulen in Kooperationsgemeinschaft mit Kulturschaffenden. Voraussetzung für die Teilnahme ist:

  • Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden
  • Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Projektdauer: Es können Kurz- und Halbjahresprojekte sowie Projekte für ein Schuljahr beantragt werden. 
Wann: Die Projekte finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit wöchentlich statt. Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich.
Wo: Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. 
Weiteres: Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der Schule verlässlich bereitgestellt. Die Aufsichts- und Fürsorgepflicht liegt bei der Schule. Die für die Schule vorhandenen Schutzkonzepte müssen auch die Kulturschaffenden einhalten. Eine verantwortliche Lehrkraft wird genannt.
 

Wann: Die Antragstellung für Schule+Kultur findet jährlich vom 1. März bis einschließlich 31. März online statt.

Wer kann sich bewerben? Kooperationsgemeinschaften, die aus Kulturschaffenden/Kultureinrichtung und einer Karlsruher Schule bestehen. Die Antragseinreichung erfolgt entweder durch die Schule oder die Kulturschaffenden, alle Projektbeteiligten müssen das Projekt mittragen!

Was ist wichtig: Eine kurze, aussagekräftige Projektbeschreibung mit Projektziel und Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität. Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt.

Projektform/Finanzen: Es können Kurz- und Halbjahresprojekte oder Projekte über ein Schuljahr beantragt werden.

Übersicht der Projektformen Schule+Kultur:
Siehe Tabelle 59 KB (PDF)

Honorar: Das Honorar ist pauschalisiert je nach Laufzeit des Projektes. Die Honorarsätze richten sich nach der Honorarempfehlung des Deutschen Kulturrates vom 11. Juni 2024. Es kann je nach Bedarf durch ein Honorar für eine Zweitkraft, eine Sachkosten-, Aufführungs- und Verwaltungspauschale ergänzt werden.

Sachkosten: Hierzu gehört das Verbrauchsmaterial. Ist die Pauschale zu hoch für Sie, kann ein individueller Betrag beantragt werden. Anschaffungen wie Kameras, Laptops, Instrumente etc. werden nicht anerkannt. 

Aufführungs-/Ausstellungskosten: Material, Honorar und sonstige Kosten. Ist die Pauschale zu hoch für Sie, kann ein individueller Betrag beantragt werden. Für Sach- und Aufführungskosten kann eine Belegprüfung erfolgen.

Leuchtturmprojekt: Pro Förderzeitraum wird ein Leuchtturmprojekt bewilligt. Für diese Projektform gelten besondere Merkmale. Ein Leuchtturmprojekt ist ein besonders herausragendes oder innovatives Projekt, das als Vorbild oder Inspiration für andere Projekte in diesem Bereich dient:

  • Innovationsgrad: Das Projekt bietet neuartige Ansätze oder Methoden der kulturellen Bildung, die sich von herkömmlichen Modellen abheben.
  • Vorbildfunktion: Es hat eine Strahlkraft und Vorbildfunktion, sodass andere Institutionen oder Projekte davon lernen oder inspiriert werden können.
  • Hohe Reichweite: Es erreicht eine große Zielgruppe oder spricht spezifische Zielgruppen an, die oft schwer erreichbar sind.
  • Partnerschaften: Es besteht eine Kooperation mit verschiedenen Partnern wie Schulen, Kultureinrichtungen, Kommunen oder privaten Initiativen. Dadurch entsteht ein Netz, das dem Projekt eine größere Tragweite gibt.
  • Qualität und Professionalität: Das Projekt wird von qualifizierten Fachkräften geleitet und entspricht hohen fachlichen und pädagogischen Standards.
  • Kulturelle Teilhabe und Inklusion: Es fördert die aktive Beteiligung der Zielgruppen, unabhängig von sozialem oder kulturellem Hintergrund. Kulturelle Teilhabe ist ein zentrales Anliegen.
  • Nachhaltigkeit: Das Projekt ist so angelegt, dass es langfristige Wirkung entfaltet und keine einmalige Aktion bleibt. Oder sich auf andere übertragen lässt.

Vergabeverfahren
Über die Anträge und die Zuschusshöhe entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf Förderung! Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von der/dem Kulturschaffenden/Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung.

Abschluss
Die Auszahlung durch das Kulturbüro erfolgt bei Projektbeginn nach Vorlage der unterschriebenen Kooperationsvereinbarung, meist in zwei Raten. Die allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderung des Kulturbüros sind Bestandteil der Bewilligung an die Kulturschaffenden. Nach Beendigung des Projektes ist ein Verwendungsnachweis online einzureichen (siehe Downloads).

Projektausfall
Tritt ein Teil der Kooperationsgemeinschaft von der Kooperationsvereinbarung zurück, entfällt die Zusage. Die Jury entscheidet dann neu. Falls das Projekt nicht wie beantragt stattfinden kann, ist das Kulturbüro berechtigt, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern. Sollte das Projekt wesentlich verändert werden oder nicht stattfinden, sind beide Akteur*innen verpflichtet, das Kulturbüro unverzüglich darüber zu informieren!

Über die Vergabe der Mittel wird der Kulturausschuss jährlich informiert.

Schule+Kultur: Best Practices der letzten Jahre

Hier stellen wir Ihnen erfolgreiche Projekte vor. Diese Beispiele bieten Inspiration für praxisorientierte, inklusive und innovative Projekte kultureller Bildung und zeigen erfolgreiche Ansätze, wie Kunst und Kultur kreativ in schulische Bildung integriert werden können. Entdecken Sie jetzt unsere Best Practices im Bereich Schule+Kultur.

FAQ – Häufige Fragen zu Schule+Kultur

In diesem Bereich finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Projekt Schule+Kultur. Falls Sie Ihre Frage nicht finden, wenden Sie sich gerne an .

Fragen zum Projekt Schule+Kultur

  • Künstlerische Qualität
  • Pädagogische Qualität 
  • Entwicklungsrelevanz: Stärkung des Selbstbewusstseins, soziale Kompetenz, Erschließung neuer Lebensräume
  • Nachhaltigkeit: Kultur wird Teil des Schulalltags
  • Verbindlichkeit: Angebote von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit
  • Kontinuität: Die Projekte werden fest in den Schulalltag integriert
  • Einhaltung der Fürsorge- und Erziehungspflicht: Schutz des Wohls von Kindern und Jugendlichen gem. § 1 KiSchG und Förderung körperlicher, geistiger und seelischer Entwicklung
  • Inklusion, Integration, Geschlechtergerechtigkeit

Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden/ Kultureinrichtung und einer Schule bestehen.

Karlsruher Schulen und Kulturschaffende/ Kultureinrichtungen mit Arbeitsschwerpunkt in Karlsruhe.

Kulturpartner*innen können Karlsruher Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen sowie Künstler*innen aus den Bereichen Theater, Musik, Kunst, Kreativwirtschaft, Film, Medien, Sozio- und Interkultur, Literatur, Tanz, Denkmal-/ Heimatpflege mit pädagogischer Erfahrung werden.

Es können Kurz- und Halbjahresprojekte sowie Projekte für ein Schuljahr beantragt werden (siehe Tabelle 59 KB (PDF)).

Pro Förderzeitraum wird ein Leuchtturmprojekt (Schuljahresprojekt) bewilligt. Für diese Projektform gelten besondere Merkmale.

Ein Leuchtturmprojekt ist ein besonders herausragendes oder innovatives Projekt, das als Vorbild oder Inspiration für andere Projekte in diesem Bereich dient:

  • Innovationsgrad: Das Projekt bietet neuartige Ansätze oder Methoden der kulturellen Bildung, die sich von herkömmlichen Modellen abheben.
  • Vorbildfunktion: Es hat eine Strahlkraft und Vorbildfunktion, sodass andere Institutionen oder Projekte davon lernen oder inspiriert werden können.
  • Hohe Reichweite: Es erreicht eine große Zielgruppe oder spricht spezifische Zielgruppen an, die oft schwer erreichbar sind.
  • Partnerschaften: Es besteht eine Kooperation mit verschiedenen Partner*innen wie Schulen, Kultureinrichtungen, Kommunen oder privaten Initiativen. Dadurch entsteht ein Netz, das dem Projekt eine größere Tragweite gibt.
  • Qualität und Professionalität: Das Projekt wird von qualifizierten Fachkräften geleitet und entspricht hohen fachlichen und pädagogischen Standards.
  • Kulturelle Teilhabe und Inklusion: Es fördert die aktive Beteiligung der Zielgruppen, unabhängig von sozialem oder kulturellem Hintergrund. Kulturelle Teilhabe ist ein zentrales Anliegen.
  • Nachhaltigkeit: Das Projekt ist so angelegt, dass es langfristige Wirkung entfaltet und keine einmalige Aktion bleibt. Oder sich auf andere übertragen lässt.

Die Projekte sind über einen Zeitraum von 6-8 Wochen, ein Schulhalbjahr oder über ein ganzes Schuljahr fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich, statt. Einzelne Projekttage oder Projektwochen werden nicht gefördert.

Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden/ Kultureinrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann online entweder durch die Schule oder den Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der Schule verlässlich bereitgestellt. Die Aufsichts- und Fürsorgepflicht liegt bei der Schule, eine verantwortliche Lehrkraft wird genannt.

In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt.

Fragen rund um das Antragsverfahren

Eine konkrete Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit, bei Folgeanträgen die Weiterentwicklung des Projektes, bei Bedarf Beschreibung der Sach- und Aufführungs-/ Ausstellungskosten (PDF-Datei, maximal 2 Seiten).

Das Honorar ist pauschalisiert je nach Laufzeit des Projektes. Die Honorarsätze richten sich nach der Honorarempfehlung des Deutschen Kulturrates vom 11.06.2024.
Es kann je nach Bedarf durch ein Honorar für eine Zweitkraft, eine Sachkosten-, Aufführungs- und Verwaltungspauschale ergänzt werden. 

Sachkosten: Verbrauchsmaterial. Ist die Pauschale zu hoch angesetzt, kann ein individueller Betrag beantragt werden. Anschaffungen wie Kameras, Laptops, Instrumente etc. werden nicht anerkannt.

Aufführungs-/ Ausstellungskosten: Material, Honorar und sonstige Kosten. Ist die Pauschale zu hoch angesetzt, kann ein individueller Betrag beantragt werden. Für Sach- und Aufführungskosten kann eine Belegprüfung erfolgen.

  • Projekt nicht aussagekräftig beschrieben
  • Folgeprojekt unzureichend erläutert
  • Folgeantrag im dritten Jahr ohne Drittmittel
  • Folgeantrag ab dem vierten Jahr
  • Unzureichende Projektbeschreibung/ Abgrenzung zu Inhalten des Lehrplanes, eine Kurzbeschreibung ist nicht ausformuliert (Bitte nicht „siehe Anlage“!)

Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von den Kulturschaffenden/ der Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung.

Die Auszahlung durch das Kulturbüro erfolgt bei Projektbeginn, meist in zwei Raten. Die allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderung des Kulturbüros sind Bestandteil der Bewilligung.

Tritt ein/e Partner*in von der Kooperationsvereinbarung zurück, entfällt die Zusage. Die Jury entscheidet dann neu. Falls das Projekt nicht wie beantragt stattfinden kann, ist das Kulturbüro berechtigt, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern.

Leider gehen jedes Jahr mehr Bewerbungen ein, als Fördergelder für die Bewilligung aller Anträge zur Verfügung stehen. Über die Anträge und die Zuschusshöhe entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung!

Nach Beendigung des Projektes ist ein Verwendungsnachweis online vorzulegen (siehe Onlineformular).

Sie haben Fragen zum Projekt Schule+Kultur?

Ihre Ansprechpartnerin ist Manuela Kraski.

02. April 2025, Stadt Karlsruhe

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